Grunqualifizierung zur Kindertagespflegeperson nach dem QHB
Die tätgkeitvorbereitende Grundqualifizierung (GK1) zur Kindertagespflegeperson erfolgt nach dem Qualifizierungshandbuch (QHB) des Deutschen Jugendinstitutes (DJI) und umfasst 160/300 Unterrichtseinheiten (UE) und ein 40-stündiges Praktikum am Lernort Praxis in der Kindertagespflege.
Erzieher*innen und bestimmte pädagogische Fachkräfte können die Grundqualifizerung mit 40UE und einem 20-stündigem Praktikum verkürzen.
Die Erste Hilfe für Bildungs-und Betreuungseinrichten sowie eine Infektionsschutzschulung sind in der Grundqualifierung enthalten.
Bei erfolgreichem Abschluss erhalten die Teilnehmenden eine Teilnahmebescheinigung und/oder ein Bundeszertifikat. Die Fachberatung Kindertagespflege ist Maßnahmeträger des Bundesverbandes Kindertagespflege in Berlin.
Die tätigkeitsbegleitende Grundqualifizierung (GK2) umfasst 140 UE und kann als Anschlussqualifizierung (160+) auch von bereits länger tätigen Kindertagespflegepersonen absolviert werden. Sie schliesst an GK1 im August 2023 an.
Der Termin für eine Informationsveranstaltung zum GK2 wird noch bekannt gegeben.
Bei der Grundqualifizierung GK1 und GK2 werden zusätzlich Selbstlerneinheiten angerechnet
(100 UE bei GK1 /40 UE bei GK2), die zur Bearbeitung von vertiefenden Aufgaben bei freier Zeiteinteilung angerechnet werden. Erzieher und Erzieherinnen oder andere pädagogische Fachkräfte leisten diese anteilig ab.
Anforderungen an künftige Kindertagespflegepersonen – wer kann Kindertagespflegeperson werden?
Kindertagespflege ist für Sie geeignet, wenn Sie gern mit Kindern zusammen arbeiten, eine pädagogische Ausbildung ist keine unbedingte Voraussetzung. Es spielt auch keine Rolle, ob Ihre eigenen Kinder noch sehr klein sind oder bereits das Haus verlassen haben. Wichtig ist Ihre Bereitschaft zur Übernahme von Verantwortung, auf die unterschiedlichen Bedürfnisse des Kindes einzugehen und sie durch Spiel, Bewegung und Beschäftigung zu unterstützen und zu begleiten. Darüber hinaus sollten Sie über die Fähigkeit verfügen, mit unterschiedlichsten Eltern zusammen zu arbeiten. Ihr Interesse an Weiterbildung und an einem regelmäßigen Austausch mit anderen Kindertagespflegepersonen setzen wir voraus. Von Vorteil ist es, wenn Sie planen, die Tätigkeit als Kindertagespflegeperson langfristig auszuüben.
Für die Erteilung der Pflegeerlaubnis werden von der Hansestadt und dem Landkreis Lüneburg eine abgeschlossene Grundqualifizierung zur Kindertagespflegeperson mit 160 UE vorausgesetzt.
Die Fachberatung Kindertagespflege des ev.-luth Kindertagesstättenverbandes Lüneburg bietet, in Zusammenarbeit mit den örtlichen Jugendhilfeträgern der Hansestadt und des Landkreises Lüneburgs, diese Qualifizierung für Kindertagespflegepersonen an.