Infos zur Grundqualifizierung

Infos zur Grundqualifizierung QHB 300

Die Grundqualifizierung erfolgt nach dem QHB ( Qualifizierungshandbuch Erziehung, Bildung und Betreuung für Kinder unter 3) und umfasst insgesamt 300 Unterrichtseinheiten (UE). Die Qualifizierung ist unterteilt in die tätigkeitsvorbereitende und die tätigkeitsbegleitende Qualifizierung.

Die tätgkeitvorbereitende Grundqualifizierung (GK 1) umfasst 160 Unterrichtseinheiten (UE) und ein 40-stündiges Praktikum am Lernort Praxis in der Kindertagespflege.
Erzieher:innen und bestimmte pädagogische Fachkräfte können die Grundqualifizerung mit 40 UE und einem 20-stündigem Praktikum verkürzen.
Der Erste Hilfe Kurs für Bildungs- und Betreuungseinrichtungen sowie eine Infektionsschutz- und Lebensmittelhygiene-Schulung sind in der Grundqualifizierung enthalten.

Bei erfolgreichem Abschluss erhalten die Teilnehmenden eine Teilnahmebescheinigung und ein Bundeszertifikat. Die Fachberatung Kindertagespflege ist Maßnahmeträger des Bundesverbandes Kindertagespflege in Berlin.

Die tätigkeitsbegleitende Grundqualifizierung (GK 2) umfasst 140 UE und kann auch von bereits länger tätigen Kindertagespflegepersonen absolviert werden. Sie findet im Anschluss an die tätigkeitsvorbereitende Qualifizierung statt.

Bei der Grundqualifizierung QHB 300 werden zusätzlich Selbstlerneinheiten angerechnet (100 UE bei GK 1 /40 UE bei GK 2).  Sie dienen der vertiefenden Bearbeitung von Aufgaben bei freier Zeiteinteilung.

Erzieher:innen oder andere pädagogische Fachkräfte leisten diese im GK 1 anteilig ab.

 

Voraussetzungen für die Grundqualifizierung  QHB 300- wer kann Kindertagespflegeperson werden?
Kindertagespflege ist für Sie geeignet, wenn Sie gern mit Kindern zusammen arbeiten. Eine pädagogische Ausbildung ist keine Voraussetzung. Wichtig ist Ihre Bereitschaft zur Übernahme von Verantwortung, dass Sie auf die unterschiedlichen Bedürfnisse der Kinder eingehen und sie durch Spiel, Bewegung und Beschäftigung unterstützen und begleiten. Darüber hinaus sollten Sie über die Fähigkeit verfügen, mit unterschiedlichsten Eltern zusammen zu arbeiten. Ihr Interesse an Fortbildung, Weiterqualifizierung sowie an einem regelmäßigen Austausch mit anderen Kindertagespflegepersonen setzen wir voraus.

Für die Erteilung der Pflegeerlaubnis von der Hansestadt und dem Landkreis Lüneburg wird das Absolvieren der tätigkeitsvorbereitenden Grundqualifizierung mit 160 UE vorausgesetzt.

Die Fachberatung Kindertagespflege des ev.-luth Kindertagesstättenverbandes Lüneburg bietet, im Auftrag und in Zusammenarbeit mit den örtlichen Jugendhilfeträgern der Hansestadt und des Landkreises Lüneburgs, diese Qualifizierung für Kindertagespflegepersonen an.

Link zum Inhalt der Grundqualifizierung QHB 300/GK1 2024

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