Betreuungsvertrag

Zwischen Ihnen als Kindertagespflegeperson und den Eltern werden die Modalitäten der Betreuung in einem privatrechtlichen Vertrag festgehalten.

Die Fachberatung empfiehlt Ihnen als Grundlage den Vertrag des Bundesverbandes für Kindertagespflege. Dieser ist sehr umfangreich und bietet den Vertragsparteien die Möglichkeit, sich im Vorfeld über viele Eventualitäten in der Betreuung auszutauschen, Klarheit und Transparenz zu verschaffen. Dies minimiert das Konfliktpotential zwischen Eltern und Tageseltern in der Kindertagespflege.

Den Betreuungsvertrag in doppelter Ausführung (für Sie und die Eltern) können Sie direkt beim Bundesverband Kindertagespflege bestellen.Kosten: 8,80 €                                                                            https://www.bvktp.de/service-publikationen/publikationen/

Folgende Punkte sollten mindestens in einem Betreuungsvertrag geregelt werden:

  • Beginn und zeitlicher Umfang der Kindertagespflege
  • Urlaub der Kindertagespflegeperson
  • Unverschuldete Verhinderung der Kindertagespflegeperson
  • Verhalten bei Unfällen, Erkrankungen, Arztbesuchen des Kindes u. ä.
  • Besondere gesundheitliche Aspekte des Kindes (Allergien, chronische Erkrankungen, etc.)
  • Schweigepflicht der Kindertagespflegeperson bzw. der Personensorgeberechtigten
  • datenschutzrechtliche Aspekte (Einverständniserklärung Fotos, Videos)
  • Kündigung des Betreuungsvertrages
  • Haftpflichtversicherung der Kindertagespflegeperson (Tätigkeitshaftpflichtversicherung)