Pflegeerlaubnis/Eignungsfest-stellung

Die Kindertagespflege ist eine gesetzlich anerkannte Betreuungsform (§ 43 SGB VIII) . Kindertagespflegepersonen benötigen grundsätzlich eine Pflegeerlaubnis, wenn die Betreuung:

  • außerhalb des Haushaltes der sorgeberechtigten Eltern
  • während des Tages
  • mehr als 15 Stunden pro Woche
  • gegen Entgelt
  • länger als drei Monate

stattfindet .

Qualifizierte Kindertagespflegepersonen wird diese Erlaubnis nach eingehender Prüfung und einer Eignungsfeststellung vom örtlichen Träger der Jugendhilfe schriftlich erteilt.

Sie erhalten eine gestaffelte Vergütung von derzeit 4,50,-€ bis 5,20 € pro Tageskind/Stunde, je nach Qualifizierungsumfang und bestimmten pädagogischen Berufen. 

Ist nach Feststellung des Jugendamtes eine sozialpädagogische Kindertagespflege notwendig, erhöht sich der Stundensatz auf 5,40 € je Stunde. (s. Satzung Stadt und Landkreis Lüneburg)

Für die Beantragung einer Pflegeerlaubnis legen Sie Ihrem zuständigen Jugendamt folgende Unterlagen und Nachweise vor:

  • Personalbogen
  • Datenschutzerklärung
  • Fragebogen zum Angebot der Kindertagespflege
  • Lebenslauf
  • Qualifizierung nach DJI Standard/Zertifikat
  • Erste Hilfe für Bildungs- und Betreuungseinrichtungen (mit 9 UE)
  • Infektionsschutz- und Lebensmittelhygieneschulung vom Gesundheitsamt
  • Ihr Konzept
  • Ärztliches Attest, seelisch und körperlich in der Lage sein, mit Kindern zu arbeiten — keine Sucht- oder Psychiatrie- Erfahrungen
  • Die eigenen Kinder sind nicht durch das Jugendamt betreut worden.
  • Eintragsfreies, erweitertes Führungszeugnis für die antragstellende Person und alle im Haushalt der Kindertagespflegeperson lebenden Menschen über 18 Jahre. Für die Beantragung des Führungszeugnisses wenden Sie sich an Ihr zuständiges Jugendamt. Kosten: ca. 13,— € pro Person

Wenn Sie die erforderlichen Unterlagen beim zuständigen Jugendamt eingereicht haben, wird ein Termin für einen Hausbesuch bei Ihnen zu Hause bzw. dort, wo Sie Kindertagespflege betreiben möchten (z. B. in angemieteten Räumen), vereinbart, um die Räumlichkeiten als geeignet abzunehmen. Bei qualifizierten Kindertagespflegepersonen, die im Haushalt der Eltern arbeiten, findet das Gespräch im Jugendamt statt.

Änderungen
Wenn sich nach Erhalt Ihrer Pflegeerlaubnis ihre Lebensumstände ändern, Sie z. B. umziehen, ihre Räumlichkeiten umbauen, ein neuer Lebensgefährte einzieht etc., sind diese Änderungen dem zuständigen Jugendamt mitzuteilen.

Neubeantragung der Pflegeerlaubnis
Eine Pflegeerlaubnis wird zeitlich befristet ausgestellt. Für eine erneute Beantragung muss der Erste Hilfe für Bildungs- und Betreuungseinrichtungen regelmäßig alle zwei Jahre erneuert werden.
Melden Sie dem zuständigen Jugendamt rechtzeitig, bevor Ihre Pflegeerlaubnis abläuft und reichen Sie alle Unterlagen, wie oben beschrieben, erneut ein.

Ausfallzeiten
Melden Sie Ihre Ausfallzeiten bitte umgehend  der zuständigen wirtschaftlichen Jugendhilfe im Familienbüro oder beim Landkreis.

Beendigungsmitteilung
Teilen Sie die Beendigung einer Betreuung bitte umgehend der jeweiligen wirtschaftlichen Jugendhilfe mit.

Familienbüro Lüneburg:

Hansestadt Lüneburg
Erteilung der Pflegeerlaubnisse für den Bereich West
Meira van Lengen
Apothekenstr. 17
21335 Lüneburg
Tel.: 04131-309-4427
Mail:

Landkreis Lüneburg
Erteilung der Pflegeerlaubnisse für den Bereich Ost
Ricarda Dierßen
Apothekenstr.17
21335 Lüneburg
Tel.: 04131-309-3304
Mail:

An dieser Stelle haben Sie Zugriff auf die Formulare des Familienbüros, die Sie für die Mitteilung an die wirtschaftliche Jugendhilfe der Hansestadt Lüneburg benötigen:

Beendigung_Betreuung.doc

Betreuungsnachweis_Tagesmutter.xlsm

Vereinbarung_Betreuungszeiten.doc