Rechtliche Grundlagen

Die rechtlichen Grundlagen der Kindertagespflege werden im SGB VIII  geregelt.

  • § 22 SGB VIII Grundsätze der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen
  • § 23 SGB VIII Förderung in Kindertagespflege
  • § 43 SGB VIII Erlaubnis zur Kindertagespflege
  • § 15 AG KJHG  Landesrecht Niedersachsen KTP in Räumen Dritter

Zudem regelt das NKiTaG Grundlagen zur Finanzierung sowie verbindliche Qualitätsstandards für die Kindertagespflege.

  • § 25 NKiTaG Grundqualifizierung, Fortbildung und Weiterqualifizierung von Kindertagespflegepersonen
  • § 26 NKiTaG Berechnung der finanziellen Förderung nach §35 Abs. 4 bis 6 NKiTaG
  •  § 27 Pauschalierte Finanzhilfe und weitere finanzielle Förderung nach § 35 NKiTaG

Grundsätzlich ist eine Pflegeerlaubnis erforderlich, wenn Personen ein oder mehrere Kinder

  • außerhalb des Haushaltes der Erziehungsberechtigten
  • während eines Teils des Tages
  • mehr als 15 Stunden wöchentlich
  • gegen Entgelt
  • länger als 3 Monate

betreuen möchten (§43 SGBVIII).

Die Pflegeerlaubnis wird erteilt, nachdem die Eignung durch das zuständige Jugendamt festgestellt wurde. Näheres zur Pflegeerlaubnis und Eignungsfeststellung unter dem Menüpunkt Pflegeerlaubnis/Eignungsfeststellung.