Die rechtlichen Grundlagen der Kindertagespflege werden im SGB VIII geregelt.
§ 22 SGB VIII Grundsätze der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen
§ 23 SGB VIII Förderung inKindertagespflege
§ 43 SGB VIII Erlaubnis zur Kindertagespflege
§ 15 AG KJHG Landesrecht Niedersachsen KTP in Räumen Dritter
Grundsätzlich ist eine Pflegeerlaubnis erforderlich, wenn Personen ein oder mehrere Kinder
außerhalb des Haushaltes der Erziehungsberechtigten
während eines Teils des Tages
mehr als 15 Stunden wöchentlich
gegen Entgelt
länger als 3 Monate
betreuen möchten (§43 SGBVIII).
Die Pflegeerlaubnis wird erteilt, nachdem die Eignung durch das zuständige Jugendamt festgestellt wurde. Näheres zur Pflegeerlaubnis und Eignungsfeststellung unter dem Menüpunkt Pflegeerlaubnis/Eignungsfeststellung.