Orientierungsplan für Bildung und Erziehung

Grundlagen und allgemeine Ziele

 Funktion und Charakter des Orientierungsplans

 Die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit ist das übergreifende Ziel frühkindlicher Bildung, Erziehung und Betreung. Dieser Auftrag des SGB VIII aus dem Jahre 1991 an die Kindertagesstätten wird im niedersächsischen Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder in den §§ 2 und 3 aufgegriffen und der eigene Bildungs- und Erziehungsauftrag ausdrücklich genannt.
(Auszug aus dem Orientierungsplan).

Für die Arbeit mit Kindern unter drei Jahren wurden Handlungsempfehlungen entwickelt, die spezifisch auf die Zielgruppe angestimmt sind.

Die Handlungsempfehlungen für die Arbeit mit Kindern unter drei Jahren finden Sie hier: https://www.tmlg.de/wp-content/uploads/2018/07/Orientierungsplan_Bild-Erz_Handlungsempf_U3_2014_web-5.pdf