Der Grundfreibetrag für die Einkommenssteuer wurde erhöht und liegt bei 11,604,00€ bzw. bei 23.208,00€ für zusammen veranlagte Verheiratete. (Stand 01/2024)
Zu weiteren steuerrechtlichen Fragen wenden Sie sich bitte direkt an die Fachberatung Kindertagespflege des ev.-luth. Kindertagesstättenverbandes Lüneburg.
Karla Erdmannsky-Licht
Das Bundeministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend stellt eine Handreichung zu Fakten und Empfehlungen zu den Regelungen in der Kindertagespflege zur Verfügung. Diese Handreichung erscheint jährlich in überarbeiteter Form.