Grundlagen und allgemeine Ziele
Funktion und Charakter des Orientierungsplans
Die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit ist das übergreifende Ziel frühkindlicher Bildung, Erziehung und Betreung. Dieser Auftrag des SGB VIII aus dem Jahre 1991 an die Kindertagesstätten wird im niedersächsischen Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder in den §§ 2 und 3 aufgegriffen und der eigene Bildungs- und Erziehungsauftrag ausdrücklich genannt.
(Auszug aus dem Orientierungsplan).
Für die Arbeit mit Kindern unter drei Jahren wurden Handlungsempfehlungen entwickelt, die spezifisch auf die Zielgruppe angestimmt sind und die Ihnen u.A. auch die Möglichkeit bietet, Ihre Arbeit zu reflektieren.
Die Handlungsempfehlungen zum Orientierungsplan für Bildung und Erziehung niedersächsischer Tages-einrichtungen für Kinder finden Sie hier wie folgt:
Handlungsempfehlungen zum Niedersächsichen O-Plan für Bildung und Erziehung – Gesamtausgabe
Handlungsempfehlungen zum Niedersächsischen Orientierungsplan – Die Arbeit mit Kindern unter drei Jahren
Handlungsempfehlungen zum Niedersächsischen Orientierungsplan – Sprachbildung und Sprachförderung