Aufsichtspflicht

Die Aufsichtspflicht ist die gesetzliche Verpflichtung der Eltern und derer, die dazu vertraglich verpflichtet sind, die Kinder so zu beaufsichtigen, dass weder die Kinder noch Dritte durch das Verhalten der Kinder Schaden nehmen.

Die Eltern übertragen die Pflicht zur Aufsicht des Kindes während der Betreuungszeit an Sie als Kindertagespflegeperson. Dabei spielt es keine Rolle, in welchem Arbeits- oder Dienstverhältnis Sie ihre Tätigkeit ausüben. Die Aufsichtspflicht besteht auch ohne einen schriftlichen Vertrag, sobald die Betreuung eines minderjährigen Kindes übernommen wird.

In der Kindertagespflege übernehmen Sie dabei die unmittelbare wie auch die mittelbare Aufsichtspflicht.
„Die unmittelbare Aufsichtspflicht bezeichnet alle Umstände einer unmittelbaren Situation — z. B. ob ein Ort oder ein Gegenstand, mit dem ein Tageskind spielt, sicher und ungefährlich für das Kind ist.
Die mittelbare Aufsichtspflicht geht noch darüber hinaus:
Die/der Aufsichtspflichtige muss die Eigenschaften und den Charakter des Kindes abschätzen und dabei dessen Gefährdungsbewusstsein oder seine Ängstlichkeit mit einbeziehen.“
(vgl. Handbuch Kindertagespflege, Wissenswertes für Tagesmütter, Die Aufsichtspflicht)

§ 832 BGB Haftung des Aufsichtspflichtigen (Volltext):

(1) Wer Kraft des Gesetzes zur Führung der Aufsicht über eine Person verpflichtet ist, die wegen Minderjährigkeit oder wegen ihres geistigen oder körperlichen Zustands der Beaufsichtigung bedarf, ist zum Ersatz des Schadens verpflichtet, den diese Person einem Dritten widerrechtlich zufügt. Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn er seiner Aufsichtspflicht genügt oder wenn der Schaden auch bei gehöriger Aufsichtsführung entstanden sein würde.

(2) Die gleiche Verantwortung trifft denjenigen, welcher die Führung der Aufsicht durch Vertrag übernimmt.

Als Kindertagespflegepersonen müssen Sie aus diesem Grund für das Risiko der Aufsichtspflichtverletzung einen Versicherungsschutz haben. Eine private Haftpflichtversicherung allein reicht nicht aus, sie muss für die Tätigkeit der Tagespflege erweitert sein.
Fragen Sie bei Ihrer Haftpflichtversicherung nach, ob der Versicherungsschutz für die Kindertagespflege ausgeweitet werden kann.

Tipp:
Der Tageseltern e. V. bietet für Vereinsmitglieder eine kostengünstige Sammelhaftpflichtversicherung für Kindertagespflegepersonen an.
Der Kostenbeitrag für die Haftpflichtversicherung beträgt pro Jahr 13,— €, die Mitgliedschaft im Tageseltern e. V. für 36,— € im Jahr ist dafür Voraussetzung.

Kontakt: Tageseltern e. V. ,