Grundsätzlich ist eine Pflegeerlaubnis erforderlich, wenn Personen ein oder mehrere Kinder
- außerhalb des Haushaltes der Erziehungsberechtigten
- während eines Teils des Tages
- mehr als 15 Stunden wöchentlich
- gegen Entgelt
- länger als 3 Monate
betreuen möchten (§43 SGBVIII).
Die Pflegeerlaubnis wird erteilt, nachdem die Eignung durch das zuständige Jugendamt festgestellt wurde. Näheres zur Pflegeerlaubnis und Eignungsfeststellung unter dem Menüpunkt Pflegeerlaubnis/Eignungsfeststellung.