Grundsätzlich ist eine Erlaubnis erforderlich, wenn
Personen ein oder mehrere Kinder
- außerhalb des Haushaltes der Erziehungsberechtigten
- während eines Teils des Tages
- mehr als 15 Stunden wöchentlich
- gegen Entgelt
- länger als 3 Monate
betreuen möchten. (§43 SGBVIII)
Die Pflegeerlaubnis wird erteilt, nachdem die Eignung durch das zuständige Jugendamt festgestellt wurde. Näheres zur Pflegeerlaubnis und Eignungsfeststellung unter dem Menüpunkt Pflegeerlaubnis/Eignungsfeststellung.