Masernschutzgesetz
Ab 01.03.2020 ist das Masernschutzgesetz in Kraft getreten. Dadurch wurde unter anderem
§ 20 Infektionsschutzgesetz (IfSG) geändert bzw. ergänzt, Masernsschutzgesetz
Aktuell, 08.03.21 Verlängerung des Zeitraums zur Umsetzung von Maßnahmen zu Masernschutz in Gemeinschaftseinrichtungen https://www.tmlg.de/wp-content/uploads/2018/07/masernimmunitaet_fristaufschub_bundesrat.pdf
Informationen zum Masernschutzgesetz für Kitas, Krippen und Kindertagespflege vom Gesundheitsamt Lüneburg.
Das Familienbüro Lüneburg informiert in dem Anschreiben über das neue Masernschutzgesetz, ein Impfnachweis ist beigefügt. Ebenso wird auf Aktuelles und die örtliche Neustrukturierung der Kolleginnen zur Erteilung der Pflegeerlaubnisse nach § 43 Sozialgesetzbuch (SGB) VIII hingewiesen.